Gigi D'Alessio wird vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen, weil "die Tatsache nicht existiert".

Das stellte der monochrome Richter von Rom in dem Prozess fest, in dem sich die neapolitanische Sängerin zusammen mit vier weiteren Personen wegen des Vorwurfs des Steuerbetrugs, der Nichtzahlung von Mehrwertsteuer und Ires für rund 1,7 Millionen Euro verantworten musste.

Die Ermittlungen wurden 2015 eingeleitet, aber die Fakten reichen bis ins Jahr 2010 zurück. Gegen einen Partner der neapolitanischen Sängerin und drei Rechtsvertreter, die sich im Laufe der Jahre bei Ggd Productions srl, einem D'Alessio zuzurechnenden Unternehmen, abgewechselt hatten, wurden mit D'Alessio Ermittlungen eingeleitet hatte wegen des Vorwurfs der Geheimhaltung von Buchführungsunterlagen eine Haftstrafe von vier Jahren beantragt. Während der Anklageschrift hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen der Verjährung in zwei Anklagepunkten nicht weiter vorzugehen.

Die Sängerin freut sich: "Die Gerechtigkeit hat endlich ihren Lauf, es ist ein glücklicher Tag, denn die Wahrheit ist ans Licht gekommen, nach mehr als zehn Jahren schwerer Schatten für mich und meine Mitarbeiter, in denen wir uns gegen unbegründete Anschuldigungen verteidigen mussten, die sie haben" hat unsere Ernsthaftigkeit und unsere Arbeit getrübt". Und wieder: „Wer mich kennt, weiß, dass ich immer ruhig war, maximales Vertrauen in die Justiz und in die Arbeit der Justiz habe. Mit viel Geduld gewinnt am Ende immer die Wahrheit und jetzt ist sie für alle da sehen".

Für die Angeklagten, die Anwälte Pierpaolo Dell'Anno, Giuseppe Murone und Gennaro Malinconico, „wird das Urteil dem Mann vor dem Künstler gerecht. Das Gericht von Rom stellt heute nach zehn Jahren die Wahrheit aus den unbeantworteten Anklagehypothesen wieder her und erkennt die Legitimität der Arbeit des Künstlers an, der immer geglaubt hat, dass die Gerechtigkeit die absolute Legitimität seiner Handlungen anerkennt. Die Zeit ist ein Gentleman."

(Unioneonline / D)

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