Das Verfassungsgericht hat die Frage der Entkriminalisierung des Mordes an der Zustimmungspartei für zulässig erklärt.

Bis zur Verhängung des Euthanasieurteils teilt das Amt für Kommunikation mit, dass der Verfassungsgerichtshof die Referendumsfrage für unzulässig befunden habe, weil "nach der teilweisen Aufhebung des Gesetzes über die Ermordung des Einwilligenden, auf das die Frage abzielt, der verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen und insbesondere der Schwachen und Schutzbedürftigen nicht gewahrt würde“.

„Das sind schlechte Nachrichten für uns. Es sind schlechte Nachrichten für diejenigen, die leiden und noch länger leiden müssen. Schlechte Nachrichten für die Demokratie“, so der erste Kommentar von Marco Cappato vom Verein Luca Coscioni nach den Nachrichten.

„Bei Euthanasie werden wir mit anderen Instrumenten weitermachen, wir haben andere Instrumente. Wie bei Piergiorgio Welby und Dj Fabio. Wir werden mit zivilem Ungehorsam fortfahren, wir werden Berufung einlegen. Legale Euthanasie gegen heimliche Euthanasie.“

(Unioneonline / lf)

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