Die EU-Länder (darunter Italien, das dafür stimmte, Frankreich, Polen, Österreich, Ungarn und Irland dagegen) billigten das Handelsabkommen mit den Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Ein Markt mit 700 Millionen Menschen für die größte Freihandelszone der Welt.

Die beiden Parteien können die Abkommen nun formell unterzeichnen, und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird in den kommenden Tagen zusammen mit EU-Ratspräsident António Costa zur Ratifizierung nach Paraguay reisen. Bevor die Abkommen formell abgeschlossen werden, wird zudem das Europäische Parlament um seine Zustimmung gebeten.

Die EU ist Mercosurs zweitgrößter Handelspartner im Warenverkehr und machte 2024 fast 17 % des gesamten Mercosur-Handels aus. Im selben Jahr belief sich der EU-Handel mit Mercosur auf über 111 Milliarden Euro: 55,2 Milliarden Euro Exporte und 56 Milliarden Euro Importe. Der Warenhandel zwischen den beiden Blöcken stieg im Vergleich zu 2014 um über 36 %. 2023 erreichte der Dienstleistungshandel zwischen der EU und Mercosur ein Volumen von über 42 Milliarden Euro. Aktuell exportieren 60.000 europäische Unternehmen, die Hälfte davon kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in den Mercosur-Raum.

Das Handelsabkommen beseitigt 91 % der Zölle – derzeit 35 % auf Autoteile, 20 % auf Maschinen, 18 % auf Chemikalien und 18 % auf Arzneimittel – und führt damit zu geschätzten jährlichen Einsparungen von 4 Milliarden Euro für europäische Exporteure. Die Zollverfahren werden zudem vereinfacht, um Exporte zu erleichtern, und EU-Unternehmen können sich zu gleichen Bedingungen wie Mercosur-Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Viele Zölle auf Agrarprodukte werden abgeschafft – derzeit 28 % auf Milchprodukte, 20 % auf Schokolade, 35 % auf Spirituosen und 25 % auf Weine. Zudem werden 344 geschützte geografische Angaben der EU anerkannt, die höchste Anzahl in einem Freihandelsabkommen der Kommission. Darunter befinden sich 58 italienische geschützte geografische Angaben: von Balsamico-Essig aus Modena bis Gorgonzola, von Mozzarella di Bufala Campana bis Parmigiano Reggiano, von Pecorino Romano bis San-Marzano-Tomaten, von Prosciutto di Parma bis San Daniele, von Grappa bis zu über 30 Weinen: von Barolo bis Chianti, von Lambrusco bis Prosecco. Das Abkommen sieht außerdem einen begrenzten Zugang zum EU-Markt für Agrar- und Lebensmittelprodukte vor, die in Europa als sensibel gelten, wie beispielsweise Rindfleisch, Geflügel und Zucker. Darüber hinaus wird betont, dass „jedes Produkt, das auf den EU-Markt gelangt, den strengen Lebensmittelsicherheitsstandards der EU entsprechen muss“ und das „Vorsorgeprinzip“ bekräftigt wird, wonach es beiden Parteien freisteht, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze zu ergreifen, selbst in Situationen, in denen die wissenschaftlichen Informationen nicht eindeutig sind.

ITALIEN – Italiens Agrar- und Lebensmittelexporte in den Mercosur beliefen sich 2024 auf 489 Millionen Euro, wobei die Zölle zwischen 27 % und 55 % lagen. Mit dem Abkommen werden diese Zölle auf 0 % gesenkt. Darüber hinaus belief sich Italiens Gesamthandel mit südamerikanischen Ländern auf 16,4 Milliarden Euro (die genannten Zahlen beziehen sich auf den Warenhandel im Jahr 2024 und den Dienstleistungshandel im Jahr 2023).

(Unioneonline)

© Riproduzione riservata