Ein einmaliger universeller Zuschuss von 50 bis 175 Euro pro Monat, ab dem siebten Monat der Schwangerschaft bis zum 21. Lebensjahr.

Dies sieht der Entwurf des Durchführungsdekrets vor, der morgen dem Ministerrat vorgelegt werden soll, um dann seinen Prozess fortzusetzen und von den parlamentarischen Ausschüssen geprüft zu werden.

Der Staat wird daher ab nächstem Jahr alle Familien mit Kindern, auch die wohlhabendsten, unterstützen, selbstverständlich nach dem Prinzip der Progressivität.

Die Beihilfe betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige und wird vom INPS auf Antrag der betroffenen Einheiten ausgezahlt.

Die Maßnahme, die ab März 2022 in Kraft tritt (Anträge können auch von erwachsenen Kindern bereits ab dem 1. Euro pro Monat.

Dem Antrag muss auch die ISEE-Erklärung beigefügt werden, auch wenn diejenigen, die sie nicht einreichen, nicht ausgeschlossen werden und dennoch den Scheck in seiner Mindesthöhe erhalten.

Zu den Begünstigten zählen auch Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in Italien leben.

Die Beträge werden auf der Grundlage des Indikators der äquivalenten wirtschaftlichen Situation parametrisiert: zwei festgelegte Grenzen, unter 15.000 Euro, um den maximalen Nutzen zu erzielen, über 40.000, um zumindest den Mindestbetrag zu erhalten.

Der Beitrag beträgt monatlich 50 bis 175 Euro für Minderjährige und 25 bis 85 Euro für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren.

Ab dem dritten Kind wird ein Zuschlag zwischen 15 und 85 Euro pro Kind (wieder auf Basis des Isee) erhoben, für Familien mit vier oder mehr Kindern wird zusätzlich eine Pauschale von 100 Euro monatlich erhoben.

Familien mit behinderten Kindern erhalten für ihre Kinder die einmalige Beihilfe „ohne Altersbegrenzung“. Für Minderjährige gibt es monatlich 105 Euro „bei Nicht-Selbstständigkeit“, 95 Euro „bei Schwerbehinderung“ und 85 Euro „bei mittlerer Behinderung“.

Für die neue Vorsorge, die alle alten Familienhilfen vom Babybonus bis zur Familienbeihilfe ablöst, werden im Jahr 2022 rund 15 Mrd.

(Unioneonline / F)

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