Der Nationale Berufungsgerichtshof von Nado Italia (Nadab) hat Rebecca Passlers Berufung gegen die vorläufige Suspendierung aufgrund eines positiven Letrozol-Tests, der bei einer Untersuchung am 26. Januar festgestellt wurde, stattgegeben und den „fumus boni iuris“ bzw. die scheinbare Gültigkeit der unfreiwilligen Aufnahme oder unwissentlichen Kontamination mit der betreffenden Substanz anerkannt.

Der italienische Wintersportverband (FISI) hat bekannt gegeben, dass der Biathlet damit zur Teilnahme an den Olympischen Spielen 2026 in Mailand-Cortina berechtigt ist.

Rebecca Passler wird ab Montag, dem 16. Februar, zu ihren Teamkolleginnen stoßen und dem Trainerstab für die darauffolgenden Olympischen Spiele zur Verfügung stehen.

(Unioneonline)

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