Mission erfüllt. Auf Artikel 119 Absatz 6 der Verfassung – „Die Republik erkennt die Besonderheiten der Inseln an und fördert die Maßnahmen, die notwendig sind, um die aus der Insellage resultierenden Nachteile zu beseitigen“ – wird im Gesetzentwurf über die differenzierten Autonomien Bezug genommen.

Der neue Text des Calderoli-Gesetzes wurde kürzlich vom Ministerrat gebilligt. Das grüne Licht für die erste Version (die ohne den Hinweis auf die Insellage) geht auf ein paar Monate zurück. Seitdem hat die sardische Versammlung mobilisiert , um den Minister für regionale Angelegenheiten Roberto Calderoli von der Möglichkeit zu überzeugen, den Text zu korrigieren. Der Minister seinerseits hat sich in dieser Richtung sofort bereit erklärt.

Heute der letzte Akt im Ministerrat. «Calderoli hat sein Wort gehalten», kommentierte Lega-Abgeordneter Dario Giagoni, «heute wurde ein weiterer Schritt nach vorn bei einer sehr wichtigen Reform gemacht, die unserer Insel so viel bringen könnte».

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