Trotz des vorsichtigen Zögerns der Zentralregierung kommt die Hypothese der "Eindämmung" der sogenannten "Ungeimpften" auf: nicht nur als atypische "gesundheitliche" Reaktion auf die Zunahme der Infektionszahlen, sondern auch und vor allem als angemessene „innere“ Versöhnung im Sinne einer Abwägung der allgemein anerkannten Verfassungsgrundsätze und der Grundrechte von Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen positiv und/oder negativ an einer Bestimmung beteiligt sehen. Ungeachtet dessen natürlich, dass dem potentiellen Recht der sogenannten "Ungeimpften", nicht ungeimpft behandelt zu werden, das Recht der sogenannten "Geimpften" gegenübersteht, keinerlei Einschränkungen in der Sphäre erleiden zu müssen ihres täglichen Lebens, möglicherweise durch die exponentielle Zunahme der Ansteckungskurve, die durch die freie und wahllose Zirkulation der ersteren bestimmt wird, erforderlich.

Ist dies also der menschliche Bezugskontext, und wenn auf rein juristischer Ebene "die Republik" im Sinne des inzwischen aufgeblähten Artikel 32 der Verfassung "die Gesundheit schützt" als "Grundrecht des Einzelnen" und Interesse der Gemeinschaft ", dann kann man sich unter allen Umständen nur spontan fragen, welches der beiden betroffenen Interessen einen höheren Schutz verdient: das einzelne als privates Interesse, das sich auf einen kleinen Personenkreis bezieht ( und dann wäre es richtiger, von einem grausamen Privileg zu sprechen) oder das Kollektiv gesellschaftlich betrachtet in seiner Reflexion sozusagen "extern"?

Die Antwort kann auf der logischen Ebene noch vor der juristischen eindeutig sein, da die mögliche Hypothese einer gezielten "Eindämmung", die sich nur und ausschließlich auf "Ungeimpfte" bezieht, nur dann als verfassungsrechtlich wahrnehmbare und legitime Maßnahme ausgelegt wird, wenn sie finalistisch orientiert ist den Schutz der Gesundheit nicht nur des Subjekts zu gewährleisten, das ihr widerstrebend ausgesetzt ist, sondern auch der gesamten Gemeinschaft, da das Interne System den unfruchtbaren Seriendemonstranten mit gebührendem Respekt garantieren will und sogar garantiert , die Gesundheit sowohl des Individuums als "Cives" als auch des Individuums als "Singulu", dessen Rechte als "Singulu" nur dann erliegen können, wenn es darum geht, das Wohl des Einzelnen zu gewährleisten Gemeinschaft. Denn wenn man darüber nachdenkt, sind dies die beiden Seiten derselben Medaille. Betrachten Sie es "rechts" oder "rückwärts", das Ergebnis ändert sich nicht, außer auf der Ebene des unterschiedlichen Blickwinkels, der, indem er einen abwechslungsreichen Beobachtungspunkt ermöglicht, nichts anderes zulässt, als zu erreichen konforme Schlussfolgerungen, obwohl sie von irgendwie gegensätzlichen Argumenten gestützt werden.

Zum einen, weil, auch wenn man alles zugeben will, und wie von vielen bemerkt wird, nicht zu leugnen ist, dass die Gesundheit des Einzelnen als "Single" die notwendige Voraussetzung des primären Interesses desselben im gesellschaftlichen Kontext strenger Relevanz. Denn im Einzelfall kann die Vorschrift bestimmter Verhaltensweisen und/oder die Auferlegung ebenso vieler Verbote, auch wenn sie sich an einen minimalen beschränkten Personenkreis richtet, nur im Einklang mit den maßgeblichen einschlägigen Rechtsvorschriften stehen hinterfragen, wie orientiert, diese Verhaltensweisen und diese Verbote, um die Pandemie-Vorurteile zu begrenzen. Schließlich, weil die goldene Rechtsstaatlichkeit lehrt, dass jeder Einzelne nur solchen Beschränkungen unterworfen werden kann und darf, die geeignet sind, die Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu gewährleisten. Was vermieden werden muss, um keine dialektischen Verzerrungen jeglicher Art zu erleiden, ist der Wunsch, um jeden Preis der Dynamik des "Gegensatzes" zwischen individuellem Interesse und kollektivem Interesse zu frönen, da beides vereint und garantiert durch das übergeordnete Leitprinzip der soziale Solidarität auch von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Wo daher die Gestaltung der argumentativen Grenzen klar ist, kann die von einigen vorausschauenden Gouverneuren der Mitte-Rechts des Nordens vorgeschlagene und geforderte Verschreibung der gezielten "Eindämmung" nur legitim sein, da sie durch einen höheren Gesundheitsbedarf gerechtfertigt ist und in irgendeiner Weise für die Gesundheit des Empfängers der Maßnahme schädlich ist.

Verstehen wir uns besser: Die mögliche Festlegung in diesem Sinne durch den Gesetzgeber und noch vor den politischen Entscheidungsträgern kann mangels Zumutbarkeit nicht zensiert werden, da das auferlegte Opfer auf der Ebene der Selbstbestimmung der Individuum erlaubt und garantiert die vollständige Erklärung jedes anderen "Gutes" von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist die Entschlossenheit, sich nicht impfen zu lassen, das Ergebnis einer sehr persönlichen Überzeugung, die, auch wenn sie im eigentlichen Sinne geschützt ist, nicht zum Nachteil der Gemeinschaft nachwirken kann, wenn demgegenüber das gleiche Recht der Allgemeinheit der Assoziierten, d derjenigen, die die Entschlossenheit gegen die Impfung angenommen haben, indem sie sich bewusst dafür entschieden haben, den Empfehlungen der Regierungsbehörden zu folgen. Umso mehr, wenn die Behauptung, in Ausübung eines Rechts, sozusagen der Nichtimpfung, handeln zu können, einen möglichen Kompensationsreflex nicht ausschließen könnte, wenn dieses Verhalten als wirksame Ursache für schädliche Ereignisse auftritt, die auf drittens, da auch nicht allein das Bestehen von Rechten geltend gemacht werden kann, sondern die damit verbundene Dauerhaftigkeit von Pflichten und damit verbundenen Verantwortlichkeiten auch bei deren Nichtbeachtung in Kauf genommen werden muss. Wäre dies nicht der Fall, wäre es nicht einmal möglich, von „Community“ zu sprechen. Wer wären dann im Lichte dieser Überlegungen die Kinder eines minderjährigen Rechts? Die "Geimpften", weil sie sich einer Gesundheitsmaßnahme mit angeblich "diktatorischem" Charakter unterzogen haben (verzeihen Sie die bittere Ironie, die offenbar nur zu Argumentationszwecken verwendet wird) oder die "Ungeimpften", weil sie missverstanden wurden und revolutionäre Träger einer Behauptung, die sich selbst gemeldet haben und selbstorientierte Freiheit der Bequemlichkeit? Ich glaube, dass die Beantwortung einer solchen Frage bereits eine fruchtlose Stilübung ist: Es ist an der Zeit, dass die politischen Entscheidungsträger die "Karottenpolitik" endgültig aufgeben, um "starke" Entscheidungen mit Autorität zu treffen. sozial, denn eine Regierung, die nicht nur beschließt, ein unbestimmtes politisches Gleichgewicht zwischen den Parteikräften oder ein besser garantiertes Gleichgewicht auf sozialer Ebene aufrechtzuerhalten, ist nur eine falsche Regierung: Dante Alighieri sprach bereits von Italien als einem "Schiff ohne a Steuermann in einem großen Sturm, keine Frau aus der Provinz, sondern ein Bordell“. Und dieses "Bordell" auf verschiedenen Ebenen hält leider bis heute an.

Giuseppina Di Salvatore

(Anwalt - Nuoro)

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