Die Berufung von Niside Muscas ist „unzulässig“: In Assemini bestätigt die TAR die Abstimmung zwischen Puddu und Corrias
Die Mitte-Rechts-Kandidatin behauptet, ihr seien 22 Stimmen nicht zugesprochen worden, doch die Verwaltungsrichter argumentieren, dass erst nach dem zweiten Wahlgang Berufung eingelegt werden könnePer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Mario Puddu und Diego Corrias werden sich bei der Abstimmung in Assemini gegenseitig herausfordern. Am 11. und 12. Juni sind die Bürger daher aufgerufen, den nächsten Bürgermeister der Stadt zu wählen: Der ehemalige Bürgermeister von Grillino bleibt im Rennen, unterstützt von Bürger- und Mitte-Rechts-Listen, und der Mitte-Links-Kandidat an der Spitze der Pd -M5s-Allianz.
Heute hat die zweite Sektion des Sardinia Tar die Berufung des Kandidaten von FdI, FI und Lega Niside Muscas, der mit nur 9 Stimmen weniger als Corrias den dritten Platz belegte, als unzulässig zurückgewiesen .
Die vom Anwalt Umberto Cossu eingereichte Berufung kann nach dem endgültigen Ergebnis der zweiten Konsultationsrunde erneut eingereicht werden . Nach Ansicht der Verwaltungsrichter kann das Protokoll des Wahlbüros der Gemeinde Assemini nicht annulliert werden, um eine Neuauszählung und den Rücktritt der Stimmzettel zu ermöglichen.
Der Grund ist nicht sachlich, sondern nur verfahrensrechtlicher Natur. Die Richter Marco Lensi, Gabriele Serra und Roberto Montisci verweisen auf die Regeln, die vorsehen, dass „ die Berufung gegen alle Akte des Wahlverfahrens nur nach Abschluss des Wahlverfahrens zulässig ist , zusammen mit der Anfechtung der Proklamationsurkunde des Gewählten“. .
Vier Gründe für die von Muscas vorgebrachte Berufung: Die Kandidatin behauptet, dass ihr in den verschiedenen Abschnitten keine 22 Präferenzen zugeschrieben wurden und dass Corrias angeblich „in Abschnitt 9 fünf Präferenzen zu Unrecht anerkannt“ wurde.
Im ersten Wahlgang erhielt Puddu 37,79 % mit insgesamt 3.896 Stimmen, Corrias 31,15 % mit 3.211 Stimmen und Muscas 31,06 % mit 3.202 Präferenzen .
(Uniononline/L)