Das Coni-Garantiegremium hat die Berufung von Juventus gegen das Urteil von 15 Strafpunkten im Fall der Kapitalgewinne akzeptiert, das Verfahren jedoch zur Neubewertung an die Justiz des Federcalcio verwiesen.

Der Berufung von Pavel Nedved, Paolo Garimberti und Enrico Vellano wurde ebenfalls stattgegeben, wobei diese Positionen nach Ansicht des Kollegiums für die Neufestsetzung der Sanktion durch die FIGC-Justiz entscheidend werden. Stattdessen wurden die Berufungen von Andrea Agnelli, Fabio Paratici und Federico Cherubini abgewiesen.

Im verfügenden Teil erklärte der Vorstand, dass er „die Berufungen von Vellano, Pavel Nedved, Paolo Garimberti, Assia Grazioli - Venier, Caitlin Mary Hughes, Daniela Marilungo, Francesco Roncaglio/Figc und anderen) und von Juventus innerhalb der Bedingungen angenommen habe und in der Begründung angeführt und dem Bundesgerichtshof dafür verwiesen, in anderer Zusammensetzung seine Beurteilung insbesondere hinsichtlich der Ermittlung des ursächlichen Beitrags der einzelnen Geschäftsführer mit hinreichender Begründung und Ziehung zu erneuern etwaige Konsequenzen auch im Hinblick auf die gegen Juventus verhängte Sanktion".

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