Die Staatsanwaltschaft des Fußballverbands hat Juventus die Einstellung der Ermittlungen zu den sogenannten „Gehalts-, Partnerschafts- und Agentenmanövern“ mitgeteilt : In der Urkunde wirft Staatsanwalt Chinè dem Juventus-Klub unter anderem einen Grundsatzverstoß vor der sportlichen Loyalität (Artikel 4.1) für die drei Stränge. Der Streit trägt zur Frage der Kapitalgewinne bei, für die am 19. April ein Legitimitätsurteil des Coni-Garantieausschusses über die 15-Punkte-Strafe für die Schwarzen und Weißen erwartet wird. Bei den heutigen drei Strängen hat Juve nun zwei Wochen Zeit, seine Gegenargumente vorzubringen.

Die Positionen der sechs Klubs (Sampdoria, Atalanta, Sassuolo, Udinese, Bologna und Cagliari), die „vertrauliche Vereinbarungen in Transfermarktgeschäften ausgehandelt, unterzeichnet oder auf jeden Fall vereinbart haben, ohne die Bundesformulare einzureichen und/oder Dokumente mit unterschiedlichen Vereinbarungen einzureichen die abgeschlossenen" werden nach Abschluss der laufenden Ermittlungen durch die Justiz ausgewertet. Dies ist die Position der Staatsanwaltschaft des Fußballverbandes zu der heute umstrittenen Partnerschaft gegen Juventus Turin.

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