Der am Dienstag begonnene Blockade-Marathon geht zu Ende: Die Kammer erhält das definitive Ja der Kammer zum dl Rave . Es gab 183 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen, eine Enthaltung .

Während und nach der Abstimmung in Montecitorio gab es ein Handgemenge mit heftigen Protesten, als Präsident Lorenzo Fontana grünes Licht für die "Guillotine" gab, also den traumatischen Regulierungsbehelf, auf dessen Grundlage das Kammerpräsidium über die Errichtung eines Gesetzes entscheiden kann Gesetzesdekret zur Abstimmung in Kürze, auch wenn die ordentliche Prüfung noch nicht abgeschlossen ist: Es ist das zweite Mal in der Geschichte der Republik. Die erste (und bisher einzige) "Guillotine" wurde gesetzt Laura Boldrini, damalige Präsidentin der Kammer, am 29. Januar 2014 zum Gesetzesdekret Imu-Bankitalia.

Am Ende wurde die Sitzung vertagt: Die nächste findet am 9. Januar statt, wenn das Aiuti-Quarter-Dekret diskutiert wird.

Die Bestimmung geht nun an den Quirinale zur Verkündung und Veröffentlichung in extremis im Amtsblatt.

DIE MASSNAHMEN - In dem Dekret sind neben Maßnahmen zur Abschreckung und Bestrafung derjenigen, die nicht genehmigte Versammlungen organisieren, auch die Regeln enthalten, die die Verpflichtungen zu den Covid-Eindämmungsmaßnahmen lockern .

Erstens sieht sie neue Maßnahmen vor, die Angehörige der Gesundheitsberufe betreffen. Das Auslaufen der Impfpflicht für sie wurde auf den 31. Dezember festgesetzt: Die Maßnahme verschob es auf den 1. November, sodass die Arbeitnehmer, die sich geimpft hatten, wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren konnten. Darüber hinaus setzt es ab seinem Inkrafttreten bis zum 30. Juni 2023 die 100-Euro-Bußgelder aus, mit denen Personen über 50 geahndet wurden, die der Impfpflicht nicht nachgekommen sind .

Mit dem Dekret griffen zuerst die Exekutive und dann der Senat (im Repräsentantenhaus war der Text durch Vertrauen gepanzert) in die Regeln ein, die die Verwendung des Grünen Passes betreffen. Es wurde beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines Schnell- oder Molekulartests beim ersten Auftreten von Symptomen aufzuheben und nach einer Ansteckung mit Covid-19 aus der Isolation herauszukommen . Nach 5 Tagen ist es daher möglich, zu normalen Aktivitäten zurückzukehren. Ebenso wurde die Dauer der Selbstüberwachung für diejenigen verkürzt, die mit positiven Personen in Kontakt gekommen sind.

Die Frist von 10 Tagen wurde auf 5 Tage verkürzt, immer mit der Verpflichtung, die Ffp2-Maske bei Versammlungen zu tragen, und es wird nicht einmal mehr erforderlich sein, sich nach Ablauf der Selbstüberwachungsfrist einem Abstrich zu unterziehen . Auch die Maßnahmen, die den Zugang zu Wohn-, Sozialhilfe-, Sozialgesundheits- und Hospizeinrichtungen sowie zu den stationären Abteilungen von Krankenhauseinrichtungen als Besucher oder Begleitpersonen nur Personen mit grünen Ausweisen ermöglichten, wurden aufgehoben. Auch die Aufenthaltspflicht des Grünen Passes für Pflegekräfte in den Wartezimmern der Not- und Sanitätsdienste wurde aufgehoben, ebenso die Pflicht zum Schnell- oder molekularen Antigentest für den Zugang zu Erste-Hilfe-Leistungen.

(Unioneonline/D)

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