Das Bundesberufungsgericht der FIGC hat die Anhörung zur Neubewertung der Sanktion gegen Juventus im Kapitalertragsfall für Montag, den 22. Mai, angesetzt.

Am 20. April hatte das Coni Guarantee College das Verfahren an das Gericht verwiesen, um die ursprünglich den Schwarzen und Weißen auferlegte Strafe von -15 neu zu definieren.

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