Die Zahl der von der Regierung angefochtenen regionalen Gesetze könnte von dreizehn auf fünfzehn steigen. Nach den Feststellungen zur Vorschrift, die den Bürgermeistern von Gemeinden bis dreitausend Einwohnern von drei auf vier, und den Bürgermeistern von Zentren von drei- bis fünftausend Einwohnern, den Ministerämtern, von zwei auf drei die maximal zulässige Anzahl möglicher Mandate bringt haben auch das Gesetz zur Förderung und zum Anbau von Cannabis Sativa ins Visier genommen.

Von dem am 30. März vom Regionalrat verabschiedeten Text bestreitet Rom insbesondere zwei Punkte.

Zunächst weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass „die Landesvorschrift die Gebühren nicht beziffert und die Deckungssumme nicht pauschal angibt“. Daher der Antrag auf Beschaffung des technischen Berichts, ohne den "die betreffende Vorschrift die Verpflichtung zur finanziellen Deckung der Ausgabengesetze im Sinne von Artikel 81 der Verfassung nicht respektiert , folglich die Voraussetzungen für einen Rechtsbehelf vorliegen das Verfassungsgericht“.

Die anderen Bemerkungen stammen vom gesetzgebenden Amt des Gesundheitsministeriums und betreffen die Verletzung von Artikel 117 der Charta über die ausschließlichen Zuständigkeiten des Staates in bestimmten Angelegenheiten.

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