Zunächst wurde er wegen Betrugs an einer Person, die er für ungeeignet hielt, zu drei Jahren Haft verurteilt, dann folgten weitere zwei Jahre und drei Monate wegen sexueller Nötigung, wobei dieses Vergehen als weniger schwerwiegend eingestuft wurde. Walter Montis, 48, der in der Stadt als Betreiber einer Genossenschaft bekannt war, die Krankenwagen für ältere und kranke Menschen bereitstellte, wurde gestern Vormittag innerhalb weniger Minuten nach zwei Anhörungen vor der Ersten Strafkammer des Gerichts zweimal verurteilt. Es handelt sich hierbei um erstinstanzliche Urteile, die noch nicht rechtskräftig sind.

Im ersten Fall wurde Montis wegen Erpressung einer älteren Dame (Jahrgang 1937) angeklagt. Er soll ihr zwischen 2017 und 2019 insgesamt 244.590 € sowie Möbel und Haushaltsgeräte im Wert von weiteren 4.500 € gestohlen haben. Im zweiten Prozess vor denselben Richtern ging es um die mutmaßliche Belästigung einer jungen ehrenamtlichen Mitarbeiterin der Genossenschaft durch Montis im Jahr 2018. Gegen beide Urteile wurde bereits Berufung eingelegt.

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