Akzeptieren Sie die Regeln, um den neuen Bonus für nachhaltige Mobilität zu nutzen, der im Relaunch-Dekret für diejenigen vorgesehen ist, die Kosten für den Kauf von emissionsfreien Mobilitätsfahrzeugen und -diensten getragen und ein altes Fahrzeug der Klasse M1 verschrottet haben.

Eine neue Bestimmung, die vom Direktor der Agentur für Einnahmen, Ernesto Maria Ruffini, unterzeichnet wurde, definiert die Kriterien und Verfahren für die Verwendung des Bonus und genehmigt das Modell, das die Steuerzahler vom 13. April bis zum 13. Mai 2022 vorlegen müssen.

Dabei handelt es sich um eine Steuergutschrift bis maximal 750 Euro, die denjenigen zuerkannt wird, die vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Ausgaben für den Kauf von Fahrrädern, Elektrorollern, E-Bikes, ÖPNV-Abonnements getätigt haben oder nachhaltige Elektromobilitätsdienste.

Um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können, muss im selben Zeitraum gleichzeitig mit dem Kauf eines auch gebrauchten Fahrzeugs mit CO2-Emissionen zwischen 0 und 110 g / km ein zweites Fahrzeug der Klasse M1 zur Verschrottung geliefert werden die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss das Finanzamt über die Höhe der entstandenen Kosten und die beantragte Steuergutschrift informiert werden, indem das Formular über den im reservierten Bereich der Website verfügbaren Webdienst oder die Telematik gesendet wird Kanäle der Agentur. Die Abgabenermäßigung kann in der Steuererklärung nur als Kürzung der geschuldeten Steuern und spätestens im Veranlagungszeitraum 2022 verwendet werden.

(Unioneonline / F)

© Riproduzione riservata