In den letzten Tagen berichtete die Presse über eine weitere Anfechtung eines sardischen Regionalgesetzes durch den Ministerrat. Es ist bereits die siebte Anfechtung unter der Regierung von Alessandra Todde. Konkret hat der Ministerrat auf Vorschlag des Ministers für Regionalentwicklung und Kommunalverwaltung, Roberto Calderoli, beschlossen, das sardische Regionalgesetz Nr. 24 vom 11. September 2025 zur Haushaltsanpassung und -änderung für den Zeitraum 2025–2027 anzufechten. Begründet wird dies damit, dass „bestimmte Bestimmungen, die ihre gesetzlichen Befugnisse überschreiten und im Widerspruch zu staatlichen Gesetzen zum Zugang zum öffentlichen Dienst und zu Tarifverhandlungen stehen, die in den Artikeln 3 und 97 der Verfassung sowie in Artikel 117 Absatz 2 Buchstabe l) der Verfassung verankerten Grundsätze der Gleichheit, Unparteilichkeit und ordnungsgemäßen Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung verletzen.“

Zweifellos. Dies gilt umso mehr, als die Regierung gemäß einer spezifischen Rechtsvorschrift innerhalb von sechzig Tagen nach Veröffentlichung eines Regionalgesetzes dessen Verfassungsmäßigkeit anfechten kann, wenn sie der Ansicht ist, dass dieses die Zuständigkeit der Region überschreitet. Angesichts der jüngsten Calderoli-Reform zur differenzierten Autonomie, die eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Region hinsichtlich ihrer jeweiligen Kompetenzen mit sich bringt, dürfte eine solche Anfechtung jedoch (die Verwendung der fragwürdigen Formulierung ist obligatorisch) den Dialog zwischen der Zentralregierung und der sardischen Regionalregierung in diesem konkreten Fall sowie die Regionalregierung im Allgemeinen erheblich beeinträchtigen.

Dennoch wäre es vermutlich sinnvoller gewesen, einen vorbereitenden politischen Dialog zwischen den beiden Regierungsebenen einzuleiten – ganz anders als das Instrument der vorherigen Kontrolle/Genehmigung. Dadurch ließen sich etwaige Bedenken ausräumen, indem geeignete Koordinierungsmechanismen zwischen Staat und Region geschaffen und somit rechtliche Schritte vermieden werden könnten, die die Landnutzungsplanung lahmlegen würden. Anders ausgedrückt: Ein Rechtsmittel sollte wohl nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Dies würde es der Region ermöglichen, ihre gesetzliche Autonomie voll auszuschöpfen und ihre Landnutzungsplanung zu optimieren und zu beschleunigen.

Erstens, weil Italien bekanntermaßen durch ein sogenanntes Regionalsystem geprägt ist, das sich deutlich von dem eines Bundesstaates unterscheidet und auf einer komplexen Machtteilung zwischen Zentrum und Peripherie beruht. Zweitens, weil der Regionalismus, streng genommen, die Dynamik der Beziehungen zwischen den verschiedenen territorialen Einheiten und dem Staat verkörpert hat und weiterhin verkörpert, auch im Hinblick auf die präzisere Definition der sogenannten „Südfrage“, die auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage Süditaliens und der Inseln abzielt. Schließlich, weil die politische Debatte in der Dynamik der Beziehungen zwischen Staat und Regionen Formen loyaler und effektiver Zusammenarbeit fördern und somit die Möglichkeit von Eingriffen seitens der Regierung selbst einschränken würde.

Giuseppina Di Salvatore – Rechtsanwältin, Nuoro

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