Die Regeln der FIFA und der UEFA, die jeden neuen Wettbewerb einer vorherigen Genehmigung unterwerfen, sind mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Dies ist die unverbindliche Schlussfolgerung, die der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs heute in dem Fall vorgelegt hat, den die Super League gegen die UEFA und die FIFA wegen des angeblichen illegalen Monopols bei der Organisation internationaler Wettbewerbe angestrengt hat.

In der vom Gerichtshof der EU herausgegebenen Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass es der European Super League Company (Eslc) zwar freisteht, ihren eigenen unabhängigen Fußballwettbewerb außerhalb des UEFA-Fifa-Ökosystems zu gründen, sie aber gleichzeitig nicht weiterhin ohne deren Genehmigung an Fußballwettbewerben teilnehmen, die von den beiden Organisationen organisiert werden. In den in der heutigen Anhörung vorgelegten Schlussfolgerungen schlug Generalanwalt Athanasios Rantos daher vor, dass der Gerichtshof feststellen sollte, dass die EU-Vorschriften es der FIFA, der UEFA, ihren Verbänden oder ihren nationalen Ligen nicht verbieten, zusätzlich zu dem, was bereits angedeutet wurde, mit Sanktionen zu drohen Mitgliedsvereine, wenn sie an einem Projekt zur Einrichtung eines neuen Wettbewerbs teilnehmen, bei dem die Gefahr besteht, dass die legitimen Ziele der Verbände, denen sie angehören, untergraben werden. Darüber hinaus sehen die europäischen Wettbewerbsregeln laut Generalanwalt keine Beschränkungen in den Statuten der FIFA bezüglich der ausschließlichen Vermarktung von Rechten im Zusammenhang mit von der FIFA und der UEFA organisierten Wettbewerben vor, soweit solche Beschränkungen inhärent und in einem angemessenen Verhältnis zur Verfolgung stehen der legitimen Ziele, die mit der Besonderheit des Sports verbunden sind.

"Eine eindeutige Meinung." Die UEFA „begrüßt mit großem Wohlwollen“ die Meinung des EU-Gerichtshofs, der seine Regeln zur Superlega-Frage als nicht gegen EU-Recht verstoßend ansieht. Das Gutachten empfiehlt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unterstützung unserer zentralen Mission, den europäischen Fußball zu regieren, die Pyramide zu schützen und den Fußball in ganz Europa zu entwickeln. Die UEFA begrüßt die unmissverständliche Stellungnahme von Generalanwalt Rantos, die einen ermutigenden Schritt zur Aufrechterhaltung der derzeitigen dynamischen und demokratischen Führungsstruktur der europäischen Fußballpyramide darstellt.

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