Die EU-Kommission hat grünes Licht für eine italienische Beihilferegelung in Höhe von 475.000 Euro zur Entschädigung von Betreibern von Bodenabfertigungsdiensten an sardischen Flughäfen für die durch die Covid-Pandemie zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 erlittenen Schäden gegeben.

Aufgrund der von Italien und anderen Ländern auferlegten Reisebeschränkungen zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus haben die sardischen Drehkreuze tatsächlich einen starken Rückgang des Flug- und Passagierverkehrs mit entsprechenden Umsatzeinbußen erlitten , hebt Brüssel hervor.

Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen . Die Regelung wurde nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen genehmigt, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden, um bestimmte Unternehmen oder Sektoren für Schäden zu entschädigen, die direkt durch außergewöhnliche Ereignisse wie Covid verursacht wurden.

(Unioneonline/L)

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