Abbanoa rechnet im Jahr 2025 mit einem operativen Gewinn von 3,4 Millionen Euro.
Die Aktionärsversammlung findet am Donnerstag statt. Auf der Tagesordnung stehen der Haushalt, die Verlängerung des Konzessionsvertrags und die Bestätigung der öffentlichen Trägerschaft des integrierten Wasserversorgungssystems.(Handhaben)
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Der Wasserversorger Abbanoa schloss sein Geschäftsjahr 2025 mit einem Betriebsgewinn von 3,41 Millionen Euro und einem Nettovermögen von 343,7 Millionen Euro ab.
Dies ist das Ergebnis der Finanzanalyse des Unternehmens, die auf der Aktionärsversammlung am Donnerstag, den 23., in Cagliari besprochen wird. Dort werden auch die Vertragsverlängerung und die Bestätigung der öffentlichen Trägerschaft der integrierten Wasserversorgung Sardiniens thematisiert.
Im vergangenen Jahr stellte das Unternehmen auch bei den Investitionen in die Infrastruktureffizienz einen Rekordwert auf und erreichte 136,3 Millionen Euro.
Für den laufenden Regulierungszeitraum (2024–2029) sind insgesamt 723 Projekte mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro geplant: 51,4 % aus Tarifmitteln (Umsatzerlösen) und 48,6 % aus öffentlichen Mitteln. Die außerordentliche Hauptversammlung wird mehrere Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit der Rückzahlung der staatlichen Beihilfen umfassen, die 2012 über die Region für die damalige Sanierung des Unternehmens gewährt wurden.
Mit der Genehmigung dieser Punkte bleibt die Konzession zur Wasserversorgung von Abbanoa bestehen und bestätigt die öffentliche Verwaltung. „Für die Gemeinden wird es keine Auswirkungen geben“, erklärt Abbanoa, „im Gegenteil, ihr Anteilsgewicht wird deutlich steigen. Auch die Tarife bleiben unberührt, Investitionen werden erst recht nicht gekürzt. Die gesamte Transaktion wird aus Mitteln finanziert, die Abbanoa dafür zurückgestellt hat.“ Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 230 Millionen Euro, davon 187 Millionen Euro staatliche Beihilfen zuzüglich der bis zum Rückzahlungstermin aufgelaufenen Zinsen. Für die beteiligten Gemeinden entstehen durch die Transaktion keine finanziellen Aufwendungen oder Änderungen ihrer direkten Beteiligungen. Der Anteil der Region am Kapital von Abbanoa wird auf unter 20 % reduziert, wodurch sich die Beteiligung der beteiligten Gemeinden proportional erhöht.
„Sollte die Hauptversammlung den Plan nicht genehmigen“, wird betont, „wäre das Unternehmen dennoch verpflichtet, die staatliche Beihilfe an die Region zurückzuzahlen, was sich direkt auf den Jahresabschluss 2026 auswirken und zu einem finanziellen Verlust führen würde, der von allen Aktionären, einschließlich der Gemeinden, im Verhältnis zu ihren jeweiligen Anteilen getragen werden müsste.“
(Unioneonline/lf)
